Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen
von Seenland Events

Alle Rechte an Namen, Logo und Ideen der Veranstaltungen liegen bei der Firma Seenland Events. Die Termine und Orte der einzelnen Veranstaltungen werden auf der Homepage www.seenland-events.de bekannt gegeben. 

§ 1 Teilnahmebedingungen / Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der eine vollständig ausgefüllte Anmeldung abgegeben und die Startgebühr bezahlt hat. Sofern der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht volljährig ist, muss er die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter einholen.
(2) Mit seiner Anmeldung zur Veranstaltung bringt der Teilnehmer zum Ausdruck, dass sein Gesundheitszustand für eine gefahrlose Teilnahme entsprechend ist. Körperlich wenig trainierten Personen und Minderjährigen wird ausdrücklich eine ärztliche Kontrolle der körperlichen Eignung vor der Veranstaltung empfohlen.
(3) Der Veranstalter kann kurzfristig den Ablauf der Veranstaltung ändern. Den Anweisungen des Veranstalters und/oder der von ihm beauftragten Personen bei der Durchführung der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

§ 2 Anmeldung / Teilnehmerbeitrag / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Wenn am Veranstaltungstag noch freie Startplätze verfügbar sind, kann direkt vor Ort noch eine Anmeldung durch geführt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, keine Anmeldungen mehr anzunehmen, wenn die Veranstaltung gefüllt ist. Die Anzahl der Startplätze bei den Veranstaltungen ist begrenzt.
(2) Die Startgebühr zu den jeweiligen Veranstaltungen und Klassen ist auf der Homepage und bei der Anmeldung aufgeführt.
(3) Die in den Ausschreibungen genannten Meldefristen sind zu beachten. Es gilt jeweils der Zahlungseingang der Startgebühr beim Veranstalter als Stichtag für die Anmeldung. Die Anmeldung wird erst gültig mit Zahlungseingang beim Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer vom Start auszuschließen / zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei der Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben oder der Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping/Drogen) an den Start geht.
(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags. Auch dann nicht, wenn sich der Teilnehmer vorab abmeldet. Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person ist im Einzelfall möglich. Bei Ausschluss / Disqualifizierung des Teilnehmers durch den Veranstalter wird die Startgebühr nicht erstattet.
(5) Bei Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt erfolgt keine Rückzahlung der Startgebühr. Bei Abbruch, Verkürzung oder Verschiebung der Veranstaltung wird der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet.

§ 3 Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung
(1) Bei Unterbrechung, Abbruch und/oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie beispielsweise Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
(2) Eine Haftung des Veranstalters/Promotors für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die den Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters/Promotors, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch den Veranstalter/Promotor, seine Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(3) Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Sponsoren.
(4) Soweit dem Veranstalter oder den von ihm beauftragten Personen keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.
(6) Der Veranstalter weist nochmals ausdrücklich auf die erhöhte körperliche Belastung und Verletzungsgefahr bei den Veranstaltungen hin. Es wird jedem Teilnehmer ausdrücklich empfohlen, sich vor und nach der Veranstaltung medizinisch untersuchen zu lassen.
(7) Es obliegt der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten, das Minderjährige nur mit deren Einverständnis an den Veranstaltungen teil nehmen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren muss während der gesamten Veranstaltung ein Erziehungsberechtigter oder ein Bevollmächtigter die Aufsicht übernehmen.

§ 4 Datenerhebung und Bildnisverwertung
(1) Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und entsprechend verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seine Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Wiedergabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung u.a. von Ergebnislisten.
(3) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.

§ 5 Regelwidriges Verhalten
Die vom Veranstalter dem jeweiligen Teilnehmer zugeteilte Startnummer darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer disqualifiziert.

 

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