Haftungsausschluss/Gefahrenhinweise/Datenschutzrichtlinien

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen des Speedcross Cup teil. Die Teilnehmer erkennen mit Abgabe ihrer Anmeldung die Ausschreibung, den Haftungsausschluss und die Datenschutzrichtlinien des Speedcross Cup an. Sie verzichten auf jegliche Art von Ansprüchen für Schäden die ihnen im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen den Veranstalter, seinen Beschäftigten, Beauftragten und Mitgliedern, den Grundstückseigentümer/-besitzern /-betreibern, andere Teilnehmer und der Firma Zolutionz, deren Beschäftigten und Beauftragten.

Es besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der Teilnehmer/in, wenn aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen der Veranstalter verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. Der Veranstalter haftet für Sach-und Vermögensschäden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Die Haftung des Veranstalters für fahrlässige, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist auf die Höhe der Deckungssumme der Veranstalter-Haftpflichtversicherung  beschränkt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des/der Teilnehmers/in im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, dass alle in Verbindung mit der Veranstaltung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Sollten einzelne Bestimmungen des Haftungsausschlusses oder sonstige einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Bei Minderjährigen ist Derjenige/Diejenige, der/die als Erziehungsberechtigte(r) die Anmeldung ausgefüllt hat während der gesamten Veranstaltung aufsichtspflichtig.

Gefahrenhinweise
Durch winterliche Verhältnisse und das Laufen im freien Gelände muss mit Eis, Matsch und rutschigen Abschnitten gerechnet werden. Alle Teilnehmer werden deshalb darauf hingewiesen, sich nur in dem Maße auf der Strecke zu bewegen, wie es ihre körperlichen Voraussetzungen zu lassen. Beim Run & Bike Wettbewerb wird jeweils dem fahrenden Teammitglied das Tragen eines zuelassenen Fahrradhelmes dringend empfohlen, auch wenn ausschreibungsbedingt nicht mehr als Laufgeschwindigkeit gefahren werden kann/darf!

Datenschutzrichtlinien!

Von den Veranstaltungen des Speedcross Cup (inkl. des gesamten Rahmenprogrammes) wird sowohl Bild-, Ton- als auch Filmmaterial erstellt. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, die im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme an der Veranstaltung gemachte Aufzeichnungen (Foto, Film, Ton), ohne Vergütungsansprüche vom Veranstalter oder einem seiner Beauftragten benutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Die Daten der Teilnehmer werden zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung, für Medienzwecke und zur Bewerbung der Veranstaltung genutzt und veröffentlicht. Mit Abgabe der Anmeldung (auch online) willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe seiner Daten für diese Zwecke ein.

Der Haftungsausschluss, die Gefahrenhinweise und die Richtlinien zum Datenschutz werden durch die Teilnahme an der Veranstaltung automatisch akzeptiert und anerkannt!
 

 Veranstalter:

Arriba Göppersdorf - Veranstalter des Speedcross Cup

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